Sprunglinks und Accesskeys

Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Kontakt Alt+3 Suche Alt+5 News Alt+6 Veranstaltungen Alt+7 Situationsplan (Anfahrt) Alt+8 Stadionordnung Alt+9
Stadt Zürich - Stadion Letzigrund
Hinweis zum Einstellen der Schriftgrösse

Hausordnung Normalbetrieb

Allgemeines

Die Hausordnung Normalbetrieb Stadion Letzigrund Zürich findet ihre Grundlage und Durchsetzungskraft im Hausrecht, in privat- sowie öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Des Weiteren stützt sie sich auf die Richtlinien und Bestimmungen der SFL und folgt den Bestimmungen der FIFA, der UEFA, des SFV und der IAAF.

Geltungsbereich

Die Hausordnung ist Bestandteil der Zutrittsgewährung für Besucher zu den öffentlichen Anlagen des Stadion Letzigrund Zürich. Sie gilt für das gesamte umfriedete öffentliche Stadiongelände inkl. Parkplätzen, welches die in einem gesonderten Lageplan gekennzeichnete Fläche umfasst. Der Lageplan wird zusammen mit der Hausordnung Normalbetrieb aufgelegt. Diese ist gültig an veranstaltungsfreien Tagen, wenn das Gelände öffentlich zugänglich ist.

Ziel der Hausordnung

Ziel der Hausordnung ist:

  • die Gefährdung von Personen und Beschädigung von Sachen zu verhindern;
  • das Stadion vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen;
  • den Charakter des Stadions und des Geländes als quartiernahes Stadion langfristig zu bewahren.

Aufenthalt

Das Gelände ist öffentlich zugänglich, es dürfen sich nur Personen aufhalten, die Ruhe und Ordnung gewährleisten.
Es ist verboten

  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören;
  • Personen zu belästigen, zu erschrecken oder zu gefährden;
  • Alarmanlagen, Notrufe oder Notsignale zu missbrauchen;
  • das Gelände oder das Stadion zu beschädigen oder verunreinigen;
  • öffentlich Ärgernis zu erregen oder gegen Sitte und Anstand zu verstossen;
  • sich ausserhalb der Öffnungszeiten auf dem Gelände aufzuhalten.
    Das Fahren und Parken innerhalb des Geländes ist nur mit besonderem Berechtigungsausweis gestattet. Die jeweiligen Einschränkungen sind zu beachten. Ausgenommen ist die öffentliche Tiefgarage. Im Übrigen gelten auf dem gesamten Gelände die Vorschriften der Strassenverkehrsordnung.
    Die Parkplätze in der Tiefgarage sind öffentlich zugänglich. Während der  Grossveranstaltungen wird die Tiefgarage für die öffentliche Benutzung teilweise oder ganz geschlossen. Die Öffnungszeiten sind im Einfahrtsbereich signalisiert. Fahrzeuge, die sich ausserhalb der Öffnungszeiten in der Tiefgarage befinden, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Verhalten auf dem Gelände

Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

Alle Personen, die das Gelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Gelände verwiesen werden.
Alle Auf- und Abgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Unbeachtet dieser Hausordnung können weitere Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
Alle Personen, die das Gelände betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Dabei sollte auch streng auf die vorgesehene Trennung der zu entsorgenden Materialien geachtet werden.

Verbote

Wenn nicht anders vom Stadionbetreiber (Stadt Zürich Sportamt) oder Veranstalter autorisiert, wird allen Personen, die das Gelände betreten, untersagt

  1. die für die allgemeine Benutzung nicht vorgesehenen Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
  2. Bereiche (z.B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind, bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten;
  3. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschiessen;
  4. bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
  5. ausserhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände durch das Wegwerfen von Gegenständen - Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw.- zu verunreinigen;
  6. Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
  7. auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen;
  8. auf dem Gelände mit Skateboards, Inlineskates, Fahrrad, etc. zu fahren;
  9. das Spielfeld oder die Anlangen für Leichtathletik zu betreten.
  10. in sämtlichen geschlossenen Räumen, inkl. Tiefgarage und WC-Anlagen zu rauchen. Das Rauchen ist nur im Freien erlaubt.

Haftung

Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr.
Für die vom Stadionbetreiber (Stadt Zürich Sportamt) oder jeweiligen Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Stadionbetreiber (Stadt Zürich Sportamt) oder jeweilige Veranstalter unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen haftet der Stadionbetreiber (Stadt Zürich Sportamt) oder jeweilige Veranstalter nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen.
Die Haftung des Stadionbetreibers (Stadt Zürich Sportamt) oder jeweiligen Veranstalters ist ausser im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

Zuwiderhandlungen

Werden die Verhaltenspflichten dieser Hausordnung verletzt kann die fehlbare Person mit den vorgesehenen Sanktionen (Ausweisung, Hausverbot, Umtriebsentschädigung und/oder Strafanzeige) belegt werden, wobei in jedem Fall Schadensatzforderungen auf dem Rechtsweg vorbehalten bleiben.
Jede Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung und insbesondere jede sicherheitsgefährdende Verhaltensweise berechtigt den Ordnungs- und Kontrolldienst, fehlbare Personen aus dem Stadion oder vom Gelände zu weisen.
Die relevanten Informationen zum Sachverhalt, einschliesslich Daten zur Person, die im Rahmen der Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung gesammelt werden, werden den zuständigen Behörden zur Einleitung einer Strafuntersuchung und den zuständigen Gremien (z.B. Justiz, Polizei, etc.) zur Festlegung geeigneter Massnahmen zur Verfügung gestellt.

Bussen und/oder anderweitige Ansprüche, die infolge eines Verstosses gegen die Hausordnung oder wegen anderweitigem Fehlverhalten von Besuchern gegen die Eigentümerin des Stadions verhängt werden, können auf den oder die Fehlbaren abgewälzt werden.
Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich in jedem Fall zur Anzeige gebracht.

Ton- und Bildaufnahmen

Jede Person, die das Stadion betritt, anerkennt, dass sie Ton- und/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen des Stadions nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen kann. Auf jeden Fall ist es untersagt, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien Ton- und/oder Bildmaterial und Beschreibungen, ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.

Schlussbestimmung

Diese Hausordnung Normalbetrieb tritt per 24. August 2007 in Kraft.

Die Hausordnung wird in ihrer aktuellen Fassung in angemessener Weise den Besuchern zugänglich gemacht (Publikation auf der Homepage des Stadions, Anschläge auf dem Gelände oder im Stadion).

Dateidownloads
Titel Grösse Dateiformat
Normal Operation House Rules 36.9 KB .pdf
Réglement intèrieur en fonctionnement normal 37.7 KB .pdf
Regolamento per la normale Attività 37.7 KB .pdf

Aktuell

  • 01.03.2010:
    Stadion Letzigrund ab 7. März wieder offen mehr...
  • 21.01.2010:
    U2 - Zusatzkonzert im Stadion Letzigrund mehr...
  • 03.08.2009:
    Energieversorgung Stadion Letzigrund mehr...
  • 04.06.2009:
    Hardturm-Neubau in Zürich kleiner und ohne Mantelnutzung mehr...
  • 02.02.2009:
    Hinweis zum Einlass bei Fussballspielen mehr...