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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Stadionmanagement

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet ihm das Stadionmanagement eine detaillierte Offerte für den betreffenden Anlass. Diese Offerte ist für den Kunden und das Stadionmanagement nicht verbindlich.

Eine Auftragszusage des Kunden kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Verbindlich wird der entstandene Vertrag erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Stadionmanagements. Einzelheiten der Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Stadionmanagement ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung und der letztgesendeten Offerte, wobei deren Anhänge integrierende Bestandteile der Vereinbarung zwischen den Parteien bilden.

Sämtliche Rechte der zur Verfügung gestellten Skizzen, Abbildungen und Texte stehen im geistigen Eigentum des Stadion Letzigrund respektive des Sportamts der Stadt Zürich.

 

2. Änderung der Personenzahl

Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnehmerzahl schriftlich und möglichst frühzeitig zu melden. Die definitive Teilnehmerzahl muss spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass mitgeteilt werden. Diese Teilnehmerzahl dient als Basis für die Verrechnung. Für nicht erscheinende Teilnehmer werden die vollen Kosten verrechnet. Spätere Änderungen können nicht mehr garantiert werden. Zusätzliche Personen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Änderungen der Personenanzahl können Anpassungen der kalkulierten Preise zur Folge haben.

 

3. Geringfügige Änderungen

Das Stadionmanagement behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, aufgrund von fehlenden Waren oder massiv erhöhten Preisen, seine Dienstleistungen geringfügig zu ändern. Es berücksichtigt dabei die Interessen und Wünsche des Kunden und bietet eine gleichwertige Auftragserledigung.

 

4. Annullierung

Bei Annullierung eines Auftrages durch den Kunden stellt das Stadionmanagement folgende Kosten in Rechnung:

  • Bis 30 Arbeitstage vor dem Anlass: Die entstandenen Kosten werden verrechnet
  • 30 bis 14 Arbeitstage vor dem Anlass: 50 % des letztgenannten Offertbetrages
  • 13 bis 7 Arbeitstage vor dem Anlass: 75 % des letztgenannten Offertbetrages
  • ab dem 6. Arbeitstag vor dem Anlass: 100% des letztgenannten Offertbetrages

Hat das Stadionmanagement Grund zur Annahme, dass der Anlass den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Stadion Letzigrund gefährdet, ist es berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

Kann der Anlass auf Grund höherer Gewalt, Spielplanänderung, Konzertverschiebungen oder behördlicher Anordnung nicht durchgeführt werden, so ist das Stadionmanagement berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

 

6. Haftung für Schäden

Der Kunde haftet für Beschädigungen an Mietobjekten, welche durch seine Anlassteilnehmer, Künstler, Techniker etc. verursacht werden. Das Stadionmanagement lehnt jegliche Haftung für Diebstahl sowie Beschädigung von Kleidungsstücken und mitgebrachten Gegenständen der Anlassteilnehmer ab.

 

7. Versicherungen / Bewilligungen

Ohne anderslautende Vereinbarung ist der Kunde für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich sowie für sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen, welche im Zusammenhang eines Anlasses benötigt werden.

Beim Betreiben von Audio- und Videosystemen sowie UHF-Anlagen dürfen vom Kunden eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Aufführungslizenzen, Bewilligungen, SUISA- und BAKOM- Gebühren müssen durch den Kunden selbst auf eigene Rechnung eingeholt bzw. abgerechnet werden. Der Kunde stellt das Stadionmanagement im Falle nicht bedingungsgemässer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

 

8. Weitere Bestimmungen

Der Kunde bezieht sämtliche gastgewerblichen Leistungen von der ZFV-Unternehmung.

Sämtliche Preisangaben gelten ausschliesslich bis 23.30 Uhr, anschliessend werden Kosten für eine Verlängerung in Rechnung gestellt.

Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat der Kunde das Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten Personenbezogenen Daten, Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Die Hausordnung des Stadion Letzigrund ist integrierter Bestandteil der vorliegenden AGB.

 

Juni 2018

AGB als PDF

Stadionordung